Yvette Körber
Frau Gemeineammann von Oberentfelden im Interview
Christoph Blocher
Bundesrat Ignazio Cassis sprach zum vorgesehenen EU-Anbindungsvertrag: «Sie wissen – und es ist kein Geheimnis –, dass wir ein positiv besetztes Wort haben mit ‹bilateralen Abkommen›. [...] In der Europäischen Union ist das nicht der Fall, weil das suggeriert, dass die Schweiz einen Sonderstatus hat.» Das heisst: Brüssel verlangt in Zukunft statt Verträgen auf Augenhöhe, dass die EU bestimmt, die Schweiz übernimmt. Das ist im Sinne der EU-Unterwerfungsverträge, also das Gegenteil von dem, was der Bundesrat nun vorgaukelt. Die EU-Verträge sind das Ende von bilateralen Abkommen.
Die Ehrlichkeit in der Information hat der Bundesrat mittlerweile preisgegeben. Er versieht die Unterwerfung des Landes unter die EU neuerdings genau wie die Befürworter mit dem Gaunerwort «Bilaterale III». Wenn auch nur in Klammern. Die Begründung von Cassis für diese Umklammerung: Die FDP und die Mitte-Partei hätten das in der Vernehmlassung so gewünscht.
Dieser Betrug wird also damit begründet, man habe ihn der FDP und der Mitte abgeschrieben.
Zu Recht kritisiert sogar die «NZZ am Sonntag», dass der Bundesrat seine Glaubwürdigkeit verliert, wenn er es nötig hat, zum Gauklerkasten des Polit-Marketings zu greifen. So verliert er das Vertrauen.
Das Gleiche gilt, wenn der Bundesrat bei der Abstimmung das Ständemehr ausschalten will. Niemand kann bestreiten, dass die neuen EU-Verträge die Bundesverfassung abändern. Eine solche Veränderung darf nur mit Zustimmung von Volk und Kantonen geschehen. Also ändert man den Wortlaut der Bundesverfassung nicht, wohlwissend, dass das EU-Recht in Zukunft über der Verfassung stehen wird. So wird die Bundesverfassung ausser Kraft gesetzt, ohne einen Buchstaben des geschriebenen Rechts abzuändern. Ein weiterer Vertrauensverlust.
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Christoph Blocher
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