Marcel Kunz
Der Wm der Repol Zofingen hielt einen Vortrag zu den aktuellen Betrugsmaschen
Kalk ist nicht nur ein optisches Problem: Unsichtbare Ablagerungen in Warmwasserspeichern können die Wärmeübertragung verschlechtern und langfristig Kosten verursachen.
Bild: zvg
Den Kalk an der Duschwand sieht man. Er ist der harmlose. Der teure sitzt dort, wo niemand hinschaut: im Warmwasserspeicher im Keller.
Die Wasserhärte wird in der Schweiz in französischen Härtegraden angegeben. Unter 15 °fH gilt Wasser als weich, 15 bis 25 °fH als mittelhart, 25 bis 32 °fH als ziemlich hart, über 32 °fH als hart. In der Fachwelt gilt: Ab rund 25 °fH ist der Nutzen einer Enthärtung in der Regel deutlich spürbar. Zwischen 15 und 25 °fH ist es eine Abwägung.
Und hier liegen die Werte, wie sie die Versorger selbst publizieren: Die StWZ Energie AG weist für die Niederzone Zofingen 32,8 °fH aus, für die Hochzone 27,1 °fH und für Mühlethal 20,2 °fH. Die SWL Energie AG nennt für Lenzburg 32 bis 36 °fH und für Ammerswil 28 bis 30 °fH. Für Aarau hat Eniwa eine Gesamthärte zwischen 31 und 32 °fH publiziert.
Mit Ausnahme von Mühlethal liegen damit alle diese Zonen über der 25er-Schwelle — Lenzburg und die Zofinger Niederzone sogar im Bereich «hart». Wer hier ein Haus besitzt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Das ist keine Meinung, das steht in den Jahresberichten der Wasserversorger und lässt sich in fünf Minuten nachprüfen.
Im Warmwasserspeicher überträgt ein Rohr die Wärme ans Wasser. Setzt sich darauf Kalk ab, wirkt er wie eine Wolldecke: Die Wärme kommt langsamer durch, die Heizung muss länger laufen. In der Branche rechnet man mit rund acht Prozent mehr Energieverbrauch bei einem Millimeter Kalk — und bis zu rund fünfzig Prozent bei zehn Millimetern. Bei einem Wärmepumpenboiler fällt der Effekt noch deutlicher aus.
Ein Millimeter klingt nach nichts. Bei über 30 Härtegraden ist er nach wenigen Betriebsjahren da. Und im Gegensatz zu einer defekten Pumpe meldet sich Kalk nie. Er steht einfach jeden Monat auf der Stromrechnung.
Kein einzelner dieser Posten fällt auf. Die Summe über ein Jahrzehnt tut es.
Ehrlicherweise nicht in jedem Haus gleich stark. Entscheidend sind die Härte am Standort, die Haushaltsgrösse, der Warmwasserverbrauch und der Ausbaustandard. Ein Zweipersonenhaushalt mit mittelhartem Wasser rechnet anders als eine fünfköpfige Familie mit über 30 °fH und einem neuen Bad. Eine Enthärtungsanlage ist zudem eine Investition auf zehn bis fünfzehn Jahre — sie will entsprechend gerechnet sein.
Wichtig ist auch: Wasser soll nicht vollständig enthärtet werden. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches hält fest, dass die Gesamthärte bei Enthärtungsanlagen im Haushalt nicht unter 7 bis 15 °fH fallen soll. Wer eine Anlage einbaut, sollte die Resthärte bewusst einstellen lassen — nicht auf null.
Eine Enthärtungsanlage ist kein Gerät, das man montiert und dann zwanzig Jahre stehen lässt. Im Inneren arbeitet ein Harzbett, durch das Wasser läuft. Bleibt die Wartung aus, steht dieses Wasser und aus der Schutzeinrichtung wird ein Hygieneproblem.
Wie ernst das Thema ist, zeigt sich daran, wie moderne Anlagen damit umgehen: Sie regenerieren nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch statt nach Kalender, und bei längerer Abwesenheit, etwa in den Ferien führen sie automatisch einmal pro Woche eine Zwangsregeneration durch, damit sich im Harzbett keine Keime bilden. Ein Gerät, das drei Wochen unbenutzt dasteht, ist eben nicht einfach ein Gerät im Ruhezustand.
Dasselbe gilt für den Boiler. Abgeplatzter Kalk sammelt sich am Speicherboden und bildet dort einen Schlamm, in dem sich Bakterien wohlfühlen. Kontrolle und Entkalkung gehören zum Unterhalt eines Hauses wie die Heizungswartung — nur denkt kaum jemand daran, weil im Keller nichts blinkt.
Ein Hinweis mit Ablaufdatum. Der Bundesrat hat im April 2026 entschieden, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Ab dann entfällt bei selbstbewohntem Wohneigentum auch der Abzug für Liegenschaftsunterhalt. Bis und mit Steuerjahr 2028 gelten die heutigen Regeln — es bleiben also noch drei Steuerjahre.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen werterhaltendem Unterhalt — etwa dem Ersatz eines bestehenden Boilers oder einer bestehenden Anlage — und einer erstmaligen Installation, die in der Regel als wertvermehrend gilt und schon bisher nicht abzugsfähig war. Wer ohnehin plant, bespricht die zeitliche Einordnung am besten mit dem Treuhänder oder der kantonalen Steuerverwaltung. Auf 2029 zu warten bringt in dieser Frage jedenfalls nichts.
pd
Der fachliche Input zu diesem Beitrag stammt von der Frei AquaService AG. Das Schweizer Unternehmen ist seit über 30 Jahren auf Wasseraufbereitung spezialisiert, vom Wasserenthärter im Einfamilienhaus bis zu industriellen Anlagen. Entwickelt und assembliert wird in der eigenen Manufaktur in Aesch BL; ein zweiter Standort besteht in Höri ZH. Mit einer dezentralen Serviceorganisation inklusive 24-Stunden-Notfalldienst ist das ISO-9001-zertifizierte Unternehmen in der ganzen Schweiz tätig, auch im Aargau.
Ausgezeichnet 2026: Der Wasserenthärter Fawa® Soft wurde in der Kategorie «Water Treatment» der WeRoll Awards 2026 prämiert, vergeben von ARMO, dem internationalen Dachverband der Rotationsform-Industrie. Ausgezeichnet wurden sieben Produkte aus sieben Ländern - der Fawa® Soft als einziges in der Wasseraufbereitung. Bewertet wurde nicht das Design, sondern der sparsame Umgang mit Ressourcen.
Informationen zur Entkalkungsanlage im Einfamilienhaus: www.aqua-service.ch/entkalkungsanlage-haus
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